Seit Juli 2013 müssen Hundebesitzer in Niedersachsen einen „Sachkundenachweis“ erbringen. Dieser belegt, dass sie in der Lage sind, einen Hund zu halten.
Dieser Hundeführerschein ist für alle Hundehalter verpflichtend, die ihren Hund nach dem 1. Juli 2011 angeschafft haben.
Befreit vom Hundeführerschein sind jene Hundebesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend einen Hund ohne Probleme gehalten haben und dies nachweisen können. Desweiteren befreit sind Tierärzte, Jäger und Tierheimbetreiber.
Der Sachkundenachweis besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung, die von zertifizierten Hundetrainern abgenommen werden kann. Der Gesetzgeber sieht vor, dass
Die Termine finden individuell nach Absprache statt.
Benötigt ihr noch etwas Vorbereitung für die Prüfungen? Sprecht mich gerne an.